Samstag , 6. Dezember 2025 - 04:12
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Wildcampen in Europa

Deutschland

Generell ist Wildcampen in Deutschland verboten. Doch jedes Bundesland hat eigene Gesetze.

Baden-Württemberg

§44 des Landes-Naturschutzgesetzes verbietet als Wildcampen. Mit inbegriffen sind auch Übernachtungen in einem Fahrzeug in der freien Natur. Feuer machen ist ebenfalls nicht gestattet. Vergehen werden mit Bußgeldern bis zu 1500€ bestraft.

Bayern

Gegenüber den anderen Bundesländern herrschen in Bayern die härtesten Strafen. In diesem Bundesland ist absolut nichts gestattet. Zuwiderhandlungen werden mit 500 € (pro Zelt) oder 2500 € (pro Wohnmobil) bestraft.

Berlin

Der Aufenthalt in der freien Natur ist gestattet. Für Übernachtungen ist die Genehmigung der jeweiligen örtlichen Behörde oder dem Eigentümer einzuholen.

Brandenburg

Es ist Fuß- Reit- und Wasserwandern erlaubt ihr Zelt abseits der Wege in der freien Natur aufzustellen. Wer sein in einem Naturschutzgebiet sein Zelt errichtet drohen einem bis zu 500 € Strafe

Bremen

Im kleinsten Bundesland existiert kein Naturschutzgesetz. Wer dennoch auf freier Fläche übernachten will sollte sich vorher eine Genehmigung dazu einholen.

Hamburg

In Hamburg ist das Wildcampen und auch aufstellen von Bienenstöcken in freier Natur im Landeswaldgesetz festgelegt. Zuvor muss sich hierfür eine Genehmigung beim Besitzer eingeholt werden. In besonders geschützten Zeiten drohen Bußgelder bis 2500 €

Hessen

Das hessische Waldgesetz sieht vor dass das aufstellen von Zelten und abstellen von Wohnmobil eine vorherige Erlaubnis des jeweiligen Besitzers bedarf.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern wird zwischen dem campen im Wald und der freien Natur unterschieden. Das campen im Wald ist strikt verboten. In der freien Natur dürfen nicht motorisierte Gespanne aufgestellt bzw. abgestellt werden „solange die öffentliche Sicherheit und Belange gewährleistet sind.“. Ab 10 Tage oder länger Wildcampen drohen Bußgelder bis zu 100 €

Niedersachsen

Das campen im Wald und freie Flächen ist verboten. Ausnahmen können vom jeweiligen Eigentümer gemacht werden. Wer ohne Genehmigung Wildcamping betreibt wird mit Bußgeldern zwischen 50 und 1000 € bestraft.

Nordrhein-Westfalen

Im bevölkerungsreichsten Bundesland ist das Wildcampen strikt verboten. Wer dennoch erwischt wird, muss mit Bußgeldern zwischen 10 und 500 € in den ersten zehn Tagen rechnen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist laut dem Landeswaldgesetz in Wildzeiten die Erlaubnis des Besitzers einzuholen. Wer dies nicht macht dem drohen in den ersten zehn Tagen Bußgelder zwischen 16 und 512 €. Darüber hinaus werden pro Tag zwischen 8 bis 103 € erhoben.

Saarland

Das Wildcampen ist in zwei Gesetzen verankert. Wer jedoch im Wald übernachten möchte muss sich zuvor eine Erlaubnis des Besitzers einholen.

Sachsen

Im Wald ist das Aufstellen von Zelten nur nach vorheriger Zustimmung des Besitzer gestattet. Auf freien Flächen ist das Wildcampen komplett verboten. In der Sächsischen Schweiz herrschen allerdings andere Regeln. Dort darf unter natürlichen Felsvorsprüngen mit Isomatte und Schlafsack übernachtet werden.

Sachsen-Anhalt

Auch in Sachsen-Anhalt gelten dieselben Regeln wie in Sachsen. Wer im Wald campen will muss sich im Vorfeld die Zustimmung de. jeweiligen Besitzers einholen,

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es durch die Initative „Wildes Schleswig-Holstein“ bereits mehr als 20 Plätze auf denen wildcampieren gestattet ist. Die Plätze befinden sich auf öffentlichen Grund und es wurde ebenfalls Privatpersonen angeboten ihren Grund zur Verfügung zu stellen. Ein Spot an der Ostsee fehlt dennoch weiterhin. Das übernachten in motorisierten Fahrzeugen ist in der freien Natur nicht gestattet.

Thüringen

Es ist im Vorfeld eine Genehmigung der jeweiligen örtlichen Behörde oder des Besitzers einzuholen. Wer das nicht tut drohen Bußgelder zwischen 15 und 500 €

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Zwar hat jedes Bundesland seine eigene Gesetze und Regeln. Dennoch ist das Not Biwaken generell in jedem Bundesland erlaubt. Abseits von Naturschutzgebieten wird das in der Regel auch akzeptiert. Wer sich in einem Bundesland unsicher ist ob er darf oder nicht sollte zuvor bei der örtlichen Behörde oder dem jeweiligen Besitzer um Erlaubnis bitten.

Österreich

Gesetze sind in Österreich ähnlich wie in Deutschland. wildcampen ist generell verboten.

Im alpinen Ödland und Gebiete oberhalb der Baumgrenze herrschen allerdings andere Gesetze. Die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Oberösterreich setzen ihre Gesetze dort etwas milder um.

Eine Übernachtung auf einem Privatgrundstück bedarf zuvor die Genehmigung des Grundstückbesitzers.

Schweiz

Es werden allen Menschen per Gesetz der freie Zutritt zu Wäldern und freie Flächen ermöglicht. Dennoch gibt es Kantone von diesem Gesetz abweichen. Das campen in Natur- und Wildzonen ist allerdings in der kompletten Schweiz streng verboten.

Italien

In Italien ist an den meisten Orten Wildcampen nicht gestattet. Doch auch hier gilt das es überall andere Gesetze gibt. So ist es in Venetien strengstens verboten während in der Toskana keine Gesetze zu dem Thema existieren. Auf jeden Fall sollte vorher bei der örtlichen Behörde oder dem jeweiligen Besitzer nachgefragt werden. Keinesfalls ist Wildcampen im Wald, auf freien Flächen und an der Mittelmeer Küste gestattet.

Schweden

Wildcampen ist für Wanderer, Kanuten und Fahrradfahrer auf öffentlichen Flächen erlaubt.

Norwegen

Wildcampen ist für Wanderer, Kanuten und Fahrradfahrer auf öffentlichen Flächen erlaubt. Es darf auch auf Privatgrundstücken campiert werden. Allerdings außer Sichtweite des Hauses. Es darf kein Feuer gemacht werden und auch keinen Müll darf hinterlassen werden.

Finnland
Es gilt „Jokamiehen Oikeudet“ , Jedermannsrecht. Das Jedermannsrecht richtet sich an unkultivierte Gebiete. Beispielsweise ist es an Stränden verboten zu campen. Ebenfalls ist es verboten in Naturschutzgebieten zu campen. Feuer darf nur auf ausgewiesene Flächen entfacht werden. Campen auf Privatgrundstücken erfordert die vorherige Genehmigung des Eigentümers.

Polen

In Naturschutzgebieten und an der Ostsee verboten. Oftmals wird es aber nach vorherigem Fragen bei den örtlichen Behörden oder Besitzern gestattet.

Tschechien

Das Wildcampen ist verboten, auch auf Privatgrundstücken. Gerade in ländlichen Gebieten wird es geduldet. Ebenfalls erlauben es manche Bauern eine Nacht auf deren Wiese zu verbringen. Meist drückt hier die Polizei ein Auge zu.

Frankreich

Wildcampen ist in Frankreich strikt verboten. Allerdings ist es oberhalb der Baumgrenze und Nationalparks erlaubt. In Nationalparks dürfen Wanderer nächtigen, wenn sie eine minimale Entfernung zum Ausgangspunkt einhalten. Dies beträgt mindestens 60 Minuten Fußweg.

Spanien

Für Spanien existiert kein Verbot. An der Mittelmeerküste und Naturschutzgebiete ist Wildcampen nicht gern gesehen. Auf dem Jakobsweg ist das campieren auf den letzten 100 km  vor Santiago de Compostela gestattet. Dabei ist darauf zu achten das dies nur am Wegesrand gestattet ist.

Portugal

In Portugal ist das Wildcampen strengstens Verboten und wird hart geahndet.

Niederlande

Wildcampen ist strengstens verboten und wird hoch bestraft.

Belgien

Übernachtung für 24 Stunden ist erlaubt. Hierbei darf der Straßenverkehr nicht behindert werden, was heißt das man sein Zelt auf Parkplätzen und Privatgrund aufschlagen darf. Achtung: Unter anderem in Flandern gilt die 24 Stunden Regel nicht, hier ist Wildcampen verboten! Auch das übernachten an Küsten ist verboten.

Wer mehrere Tage auf einem Privatgrund nächtigen möchte, darf dies. Möchte man sein Zelt mehrere Nächte auf z.B. einem Parkplatz aufschlagen benötigt man vorher die Genehmigung der örtlichen Behörde.

 

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